Die Rückkehr der Roten
… keine Angst hier soll nicht politisiert werden. Das rote PICKERL ist gemeint.Wie bereits bekannt und auch in einem ÖMVV-Newsletter angekündigt, ist geplant, „historischen“ Fahrzeugen ein rotes Pickerl zu verpassen und zwar nur jenen, die auch als solche typisiert wurden (2 Jahre Überprüfung, 120 Tage Fahrbeschränkung, Fahrtenbuch). Das grüne Pickerl sollen E-Autos bekommen, das weiße bleibt modernen PKW vorbehalten.
Was ist aber mit jenen, Oldtimern die NICHT als „historisch“ typisiert wurden? Immerhin gibt es diese Möglichkeit erst seit geraumer Zeit. Jahrelang galt die ÖMVV-Plakette und/oder der FIVA Wagenpass als Maß aller Oldtimerdinge. Erst seit 2017 hat der ÖMVV auf Anregung der „Purkersdorf-Runde“ auch „historisch“ typisierte Fahrzeuge zu Cup und STM zugelassen.
Was nun? Welches Pickerl bekommen die "nicht historischen"?
Müssen jetzt alle FIVA und Plaketten-Fahrzeuge auch als „historisch“ NACHTYPISIERT werden? Welche Übergangsfristen wird es geben? Mit welchem Pickerl fährt man bis dahin oder darf das Auto dann gar nicht mehr gefahren werden?
Auf alle diese Fragen gibt es keine Antworten vom ÖMVV aber auch von ÖAMTC und ARBÖ hört man nichts. Wer vertritt hier wessen Interessen?
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JagDrivers
27. Jun 2017
kurzer Überblick zum Stand in dieser Angelegenheit. Ein Initiativantrag zur 35. KFG Novelle liegt derzeit im Parlament, wobei die genauen Vorgaben für die historische Begutachtungsplakette in der PBStV geregelt werden. Die Details sind noch offen, allerdings sind neben dem ÖMVV, dem ÖAMTC und dem ARBÖ auch die WKO und die Kammer etc. eingebunden.
Dass noch nichts konkret kommuniziert wurde liegt einfach daran, dass noch nichts beschlossen wurde.
Soviel kann aber schon jetzt gesagt werden: die rote Prüfplakette dient primär dazu, ein historisch typisiertes Fahrzeug auf einen Blick als solches zu erkennen. An den Konsequenzen einer historischen Typisierung ändert sich a priori nichts. §57a Überprüfung alle zwei Jahre, Fahrbeschränkung auf 120 Tage (PKW) bzw. 60 Tage (Motorrad). Darüber sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen. Mit der nach außen hin sichtbaren Kenntlichmachung als historisches Fahrzeug wird es z.B. im Ausland einfacher sein, in Umweltzonen einzufahren.
Niemand wird gezwungen sein, sein bisher „normal“ typisiertes Fahrzeug auf historisch umzutypisieren. Allerdings sind gewisse Privilegien an diese Art der Typisierung gebunden. Beispielsweise können historisch typisierte LKW in den meisten IGL Zonen fahren, während dies für normal typisierte nicht möglich ist.
Die FIVA Card, ÖMVV Plakette oder das ÖAMTC Register sind rein privatrechtlicher Natur und haben bzw. hatten keinen offiziellen Charakter. Somit braucht es auch keine Übergangsfristen, da diese weiter parallel bestehen bleiben können.
Sobald es konkrete Ergebnisse gibt, werden diese sicherlich vom Dachverband, dem ÖAMTC etc. kommuniziert werden.
Liebe Grüße
George
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hollinek
27. Jun 2017
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JagDrivers
27. Jun 2017
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